Ob Sie eine Privatperson, ein Verein oder ein Unternehmen sind: Die Gründung eines Webradios erfordert in Deutschland in der Regel eine Anmeldung bei der zuständigen Landesmedienanstalt, den Erwerb von Urheberrechten bei der GEMA und die Lizenzierung von Leistungsschutzrechten bei der GVL.
In diesem Artikel helfen wir Ihnen, das Zusammenspiel von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten und den verschiedenen Organisationen zu verstehen, damit Sie legal auf Sendung gehen können.
In Deutschland ist die Rechtslage wie folgt: Webradios gelten als Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien. Wenn Ihr Angebot weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht, müssen Sie dies lediglich bei der zuständigen Landesmedienanstalt anmelden. Bei größeren Sendern kann eine formelle Zulassung erforderlich sein.
Sobald Sie Musik aus dem Repertoire der GEMA in Ihrem Webradio streamen möchten, müssen Sie eine Lizenz bei dieser Verwertungsgesellschaft für die Urheberrechte erwerben.
Zusätzlich müssen Sie die Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller (Leistungsschutzrechte) berücksichtigen. Hierfür ist in Deutschland die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) zuständig. Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern müssen Sie in Deutschland zwingend Verträge mit beiden Organisationen (GEMA und GVL) abschließen, um kommerzielle Musik legal zu nutzen.
Wenn Sie jedoch keine kommerzielle Musik oder aktuelle Hits spielen möchten, können Sie auf lizenzfreie Musik (Creative Commons) oder reine Wortbeiträge setzen.
Um in Deutschland legal kommerzielle Musik auf Ihrem Webradio zu verbreiten, sind drei Instanzen entscheidend: die GEMA (für Urheber), die GVL (für Künstler und Labels) und die Landesmedienanstalten (für die medienrechtliche Aufsicht).
Die GEMA ist eine staatlich anerkannte Treuhänderin, die die Nutzungsrechte aus dem Weltrepertoire der Musik vertritt. Sie ist dafür verantwortlich, Urheberrechtsvergütungen einzuziehen und diese an Komponisten, Textdichter und Musikverleger auszuzahlen.
Da die Titel, die Sie ausstrahlen möchten, gesetzlich geschützte Werke sind, müssen Sie eine Erlaubnis einholen und eine Gebühr an die GEMA entrichten. Die GEMA bietet verschiedene Tarife an, die sich nach der Art und Reichweite Ihres Senders richten:
In Deutschland ist die Abgrenzung klar: Die GEMA vertritt die „Schöpfer“ der Musik. Für die „Interpreten“ und „Hersteller“ ist eine weitere Organisation zuständig: die GVL.
Neben den Urhebern wirken weitere Personen an einer Musikaufnahme mit: die Interpreten (Sänger, Musiker) und die Produzenten. Diesen stehen die sogenannten „verwandten Schutzrechte“ zu. Die GVL zieht die Vergütungen für diese Leistungen ein.
Um legal senden zu können, müssen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließen. Die Tarife der GVL für Webradios basieren meist auf der Anzahl der Kanäle, der Hörerzahl und den erzielten Einnahmen.
Die GVL stellt sicher, dass Musiker und Plattenlabels fair entlohnt werden, wenn ihre Aufnahmen öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Gegensatz zur französischen SPRÉ arbeitet die GVL in Deutschland mit eigenen, spezifischen Meldeformularen und Tarifstrukturen, die jährlich abgerechnet werden.
Die GEMA und die GVL sind zwei unterschiedliche Organisationen. Die GEMA zahlt Geld an die Urheber (diejenigen, die das Lied geschrieben haben). Die GVL zahlt Geld an die ausübenden Künstler (diejenigen, die das Lied gesungen oder eingespielt haben) und an die Plattenfirmen. Für einen legalen Betrieb benötigen Sie Lizenzen von beiden.
Ein Webradio zu gründen, um seine Leidenschaft für Musik zu teilen, ist eine tolle Sache. Dennoch ist Musiknutzung eine lizenzpflichtige Handlung.
Die Nichtzahlung der Gebühren gilt als Urheberrechtsverletzung und kann teure Abmahnungen sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Verwertungsgesellschaften führen regelmäßige Kontrollen durch. Ohne gültigen Vertrag riskieren Sie nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch die zwangsweise Abschaltung Ihres Senders.
Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass diese Musik kostenlos ist. Oft müssen Sie eine Einzellizenz beim jeweiligen Anbieter oder Komponisten erwerben oder die Quelle explizit nennen. Diese Lizenzen sind oft günstiger als die Pauschalen der GEMA/GVL, schränken aber die Musikauswahl erheblich ein.
Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland für die Aufsicht über privaten Rundfunk und Online-Medien zuständig. Sie wachen über die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und Werberichtlinien.
Gemäß dem Medienstaatsvertrag müssen Webradios bei der zuständigen Anstalt des Bundeslandes angemeldet werden, in dem der Betreiber seinen Sitz hat.
Mit dem Radio Manager ist es möglich, Sendeberichte (Logs) zu erstellen, die Sie direkt an die GEMA oder GVL übermitteln können, um Ihre Meldepflichten zu erfüllen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit der GEMA, GVL und der Anmeldung bei der Medienanstalt im Rücken steht Ihrem legalen Sendebetrieb nichts im Wege. Da jedes Projekt individuell ist, sollten Sie bei Detailfragen die jeweiligen Organisationen direkt kontaktieren.
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